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Konsens zum Thema: AusländerInnen in Basel - Verantwortung durch Mitsprache

Gesamtstädtische Konsens-Konferenz; Ergebnisse anderer Konsenskonferenzen (oder zurück)

 

  1. Moderation und Assistenz
  2. Beteiligte Organisationen und Institutionen
  3. Ausgangslage und Ziele
  4. Zusammenfassung der Ergebnisse


1. Moderation und Assistenz
Christine Hatz und Christine Ziegler

2. Beteiligte Organisationen und Institutionen
Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige: Ausländerberatung, Schweizer Arbeiterhilfswerk, INFOLANKA, Caritas, Justizdepartement: Abteilung Jugend, Familie und Prävention, Fürsorgeamt: Betreuer Asylsuchende, Manolya Frauenverein, VertreterInnen der Innovationswerkstätten MigrantInnen Organisationen.

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3. Ausgangslage und Ziele
MigrantInnen besitzen in der Schweiz auf eidgenössischer und kantonaler Ebene kein Stimm- und Wahlrecht (Ausnahme Kantone JU und NE). Es gibt in Basel-Stadt auch kein öffentliches Forum, in dem MigrantInnen ihre Anliegen äussern können oder zu bestimmen Sachgeschäften angehört werden können.

Auf Quartierebene gibt es weder für MigrantInnen noch für SchweizerInnen angemessene Formen der Mitsprache.

Nur wer mitreden kann, kann auch Entscheide mitgestalten und Verantwortung übernehmen. So fördert Mitsprache die soziale Integration sowohl von MigrantInnen wie auch der übrigen Quartier- und StadtbewohnerInnen.

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4. Zusammfassung der Ergebnisse


Projekt 1: Mitsprache auf Quartierebene

1. Konsultativabstimmung
Zu den regulären kantonalen Abstimmungen werden parallele Konsultativabstimmung für in Basel-Stadt seit mindestens fünf Jahren wohnhafte MigrantInnen durchgeführt. Damit können einerseits gewisse Bedenken seitens der einheimischen Bevölkerung gegen politische Mitbestimmung von MigrantInnen abgebaut werden. Andererseits erhalten die ausländischen BewohnerInnen die Gelegenheit, in wichtigen Sachfragen angehört zu werden.

Das Konzept dieses Vorschlags ist, dass durch stufenweises Vorgehen die MigrantInnen politisch aktiv werden. Auf diese Weise wollen die TeilnehmerInnen der Konsens-Konferenz den Weg ebnen, um einerseits MigrantInnen in das politische Engagement zu integrieren und um andererseits eine allfällige spätere Einführung des kantonalen Wahl- und Stimmrechts für MigrantInnen zu ermöglichen.

2. Quartierräte vertreten die Anliegen aller BewoherInnen
Erwünscht ist der Aufbau von Quartierräten in den Stadtquartieren. Die Quartierräte funktionieren als Verbindung zwischen Regierung und Quartierbevölkerung. Sie arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.

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Projekt 2: Bildungswesen
Das Quartierprinzip der Primar- und OS-Schulhäuser ist konsequent zu verwirklichen. Es ist unbedingt auch der Kindergarten mit einzubeziehen. Dies hat zur Folge, dass neben der "horizontalen" Prinzip der Schulorganisation (zwei Jahre Kindergarten, vier Jahre Primarschule, drei Jahre Orientierungsschule) ein "vertikales" tritt. Kindergärten, Primarschulhäuser und Orientierungsschulhaus, die durch dieselben Kinder besucht werden, bilden eine "Schulgemeinde". Diese Schulgemeinde hat eine eigene Schulleitung und, um Doppelspurigkeiten und Kompetenzüberschneidungen zwischen Inspektion und Elternrat zu vermeiden, eine "Schulpflege" (Aufgabe: Sicherung des gesetzlichen Rahmens auf den Ebenen Schulgemeinderekorat und Schulorte).

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Projekt 3: Frauen- und Elternintegration
Neben den Integrationsbestrebungen auf der politischen und schulischen Ebene sollen Beratungsmöglichkeiten angepasste Kursangebote und vor allem mit Kontaktmöglichkeiten zwischen Einheimischen und Zugewanderten geschaffen werden. So soll die Integration im Alltag realisiert werden. Eine bessere Integration von den BewohnerInnen innerhalb eines Quartiers beziehungsweise der Stadt fördert die Mitverantwortung und erhöht die Lebensqualität des Wohnumfeldes.

(Seitenanfang, Übersicht der Massnahmen)


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