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Konsens zum Thema: Beeinträchtigung durch den Flugverkehr

Quartier-Konsens-Konferenz Neubad; Ergebnisse anderer Konsenskonferenzen (oder zurück) 

  1. Moderation und Assistenz
  2. Beteiligte Organisationen und Institutionen
  3. Ausgangslage und Ziele
  4. Zusammenfassung der Ergebnisse
  5. Übergeordnete Betrachtungen zum Thema


1. Moderation und Assistenz
Siegfried Hartnagel und Martin Tereh

2. Beteiligte Organisationen und Institutionen
Crossair, EuroAirport, Flughafendirektion, Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen EuroAirport, VCS, VertreterInnen der Innovationswerkstätten.

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3. Ausgangslage und Ziele
Für die EinwohnerInnen von Grossbasel West, insbesondere für die Quartiere Neubad, Bruderholz und Kannenfeld bedeutet der Flughafenbetrieb und dadurch verursachte Gefahren, Lärm- und Luftimmissionen eine Beeinträchtigung ihrer Wohn- und Lebensqualität. Trotz Flughafenbetrieb muss die Wohnqualität in der Region erhalten bleiben. Die Quartiere Neubad, Bruderholz und Kannenfeld betrachten die Wohnqualität bedingt durch den Fluglärm als nicht gewährleistet.

Das Ziel der vorgeschlagenen Massnahmen sollen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in der Region beitragen. Die Vorschläge erlauben die grösstmögliche Sicherheit für die AnwohnerInnen, BenützerInnen und Betreiber des EuroAirport und sorgt für eine gerechte Lastenverteilung (Risiko, Lärm, Schadstoffe) in der Region. Dabei sollen die Hauptballungszentren punkto Lärm, Immissionen und Risiko entlastet werden.

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4. Zusammfassung der Ergebnisse
Die TeilnehmerInnen und Teilnehmer haben sich auf folgende drei Massnahmen geeinigt:

  • Massnahme 1: Pistenbenutzungskonzept und Überprüfung bzw. Neugestaltung der Standard An- und Abflugverfahren.
  • Massnahme 2: Risikoanalyse
  • Massnahme 3: Mitsprache der betroffenen Bevölkerung

Massnahme 1: Pistenbenutzungskonzept und Überprüfung bzw. Neugestaltung der Standard An- und Abflugverfahren

Die Beteiligten fordern, dass der Regierungsrat an den Verwaltungsrat des EuroAirport (EAP) den Antrag stellt, eine Gruppe von Fachleuten einzusetzen, die ein neues und effizientes Pistenbenutzungskonzept erarbeitet und die den Standard des An- und Abflugverfahrens neu gestaltet. Die beiden Konzepte sollen entwicklungsfähig bleiben, um mit technischen Neuerungen in der Luftfahrt und Entwicklungen in der Region schritthalten zu können.

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Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die Piste 34 (Süd-Nord) auf dem Flughafen ist für Landungen nur zu benützen, wenn eine Nordwindkomponente von mindestens etwa 18 km/h gegeben ist.
  • Beim Instrumentenanflug ist ein grösstmöglicher Gleitwinkel - mindestens aber 4° - anzustreben, sodass eine grösstmögliche Überflugsdistanz gewährleistet ist.
  • Beim Instrumentenanflugverfahren wird zwischen Flugzeugen mit und solche ohne sogenannte "STOL"-Eigenschaften differenziert. "STOL" steht für Short Take-Off and Landing: Das Aufsetzen/Abheben erfolgt erst im mittleren Bereich der Piste, da nicht ihre gesamte Länge benötigt wird. Flugzeuge, die auf diese Weise an-/abfliegen können, müssen so aufsetzen bzw. Abheben. Flugzeuge ohne diese Eigenschaften benützen den Standardanflug mit mindestens 4° Gleitwinkel.
  • Die bestehende Nachtflugregelung von 22 bis 6 Uhr wird durch eine innovative Regelung abgelöst, welche den Eigenschaften des Fluglärms Rechnung trägt.

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Massnahme 2: Risikoanalyse

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Land verlangen im Zusammenhang mit der Massnahme 1 eine Risikoanalyse/-abklärung. Dabei sollen die Risikoanalyse und das Pistenbenutzungskonzept bzw. der Standard des An- und Abflugverfahrens in einem parallelen, koordinierten Prozess entstehen. Die Risikoanalyse berücksichtigt sämtliche technisch möglichen Flugwege sowie zusätzlich besonders die Direktstarts und die chemische Industrie.

Massnahme 3: Mitsprache der betroffenen Bevölkerung

  • Die Regierung des Kanton Basel-Stadt veranlasst die Einsetzung einer trinationalen Umweltkommission EuroAirport (UMKO EAP). Sie ist die einzige beratende, repräsentative Kommission für die zuständigen Regierungen in der Regio sowie für den Verwaltungsrat und die Direktion des EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg in umweltrelevanten und die Bevölkerung betreffenden Fragen.
  • Die UMKO EAP hat das Mandat, über die vom Luftverkehr des EuroAirport belasteten Gebiete zu wachen und in regelmässigen Abständen über die Entwicklung der Luftverkehrs-imissionen und die Belastung der Bevölkerung zu berichten. Wo nötig, erarbeitet sie Anträge zur Verbesserung der Umweltsituation und der Lebensqualität in der Regio.

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  • Die neu zu schaffende trinationale UMKO EAP nimmt an Beratungen teil (siehe unten). Dadurch wird die Mitsprache der betroffenen Bevölkerung gewährleistet und eine vertrauensbildende Diskussion ermöglicht. Bis zur Einsetzung der UMKO EAP wird diese Funktion von den bisher dafür zuständigen Kommissionen wahrgenommen.
  • Die UMKO EAP setzt sich wie folgt zusammen:

Kommissionstruktur

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  • Nomination der Mitglieder: Die VertreterInnen der Bevölkerung werden durch die vom Flugverkehr betroffenen Gemeinden und Vereine/Verbände (Quartierverein, Schutzverband, VCS etc.) delegiert. Wirtschafts- und Handelsverbände sowie der Flughafen, Fluggesellschaften und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BSZL)/ Direction génerale de la aviation civil (DGAC) delegieren eine Vertretung in die Kommission.
  • Die Kommission hat folgende Pflichten und Rechte:
a. Beratung des Verwaltungsrates des EuroAirport.
b. Verfassen eines jährlichen Berichtes an die Regierungen und Parlamente.
c. Die Kommission hat das Recht, dem Verwaltungsrat des EuroAirports Anträge zu unterbreiten.
d. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, Projekte, welche auf die Immissionen und die Lebensqualität der Bevölkerung einen Einfluss haben, der Kommission vorzulegen und diese dazu anzuhören.
e. Von der Kommission können sämtliche Daten, die den Flugverkehr betreffen (Messdaten, Reklamationen etc.) eingesehen werden.
f. Die Kommission wählt einen Präsidenten, eine Präsidentin, vorzugsweise eine(n) BerufsmoderatorIn.

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  • Mit der Einsetzung der UMKO EAP werden folgende Kommissionen ersatzlos aufgelöst: Kantonale Fluglärmkommission Basel-Stadt, Begleitkommission Umweltcharta und die Commission consultative pour l'environment.
  • Die Regierung veranlasst die möglichst rasche Einsetzung der UMKO EAP, damit diese beim neuen Pistenbenutzungskonzept bzw. der Neubgestaltung der Standard An- und Abflugverfahren bereits mitberaten kann.

Übergeordnete Betrachtungen zum Thema
Die Erörterung folgender Fragen wird von den TeilnehmerInnen für wichtig befunden, über konkrete diesbezügliche Massnahmen konnte jedoch kein Konsens erreicht werden:

  • Wie könnte 'nachhaltiger' Luftverkehr aussehen?
  • Wo liegen die Grenzen im Luftverkehr?
  • In welchem Ausmass sind externe Kosten zu internalisieren?
  • Wie kann der Verbrauch fossiler Energieträger stabilisiert bzw. reduziert werden?
  • Welche Alternativen zum Luftverkehr sind realisierbar?
  • Wo liegen die Grenzen des Bedürfnisses nach Mobilität?
  • Schliesslich bestand keine Einigkeit zum Thema Direktstarts und zur Frage, wie die Gesamtbelastung der Region sich weiterentwickeln soll: Der Forderung nach einer Stabilisierung der Imissionsbelastung mindestens auf dem heutigen Stand stehen die Grenzwerte der Umweltschutzgesetzgebung als Emissionsplatfond gegenüber.

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