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Die Konsenskonferenzen

Übersicht:


Innovationswerkstätten
In sogenannten Innovationswerkstätten haben von November 1997 bis März 1998 nahezu 1000 EinwohnerInnen des Kantons Basel-Stadt gemeinsam 338 Projektideen entwickelt.

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Der weitere Verlauf des Projektes: Konsens-Konferenzen (Konsens-Konferenz) und "Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel"
Von Juni bis Dezember 1998 führt die WERKSTADT BASEL unter Mithilfe der Trägerschaften zwei Gemeinde-, 14 Quartier- sowie 11 kantonale Konsens-Konferenzen durch. Ziel der Konferenzen ist die Ausarbeitung von konsensfähigen Projekt-Paketen zu einzelnen quartierspezifischen und gesamtkantonalen Fragen. Dabei sollen stets die vorgegebenen regierungsrätlichen Zielsetzungen als Massstab angelegt werden. Auch die Kosten der vorgeschlagenen Projekte sowie deren Zeithorizont für eine Umsetzung werden von Interesse sein.
Die Konsens-Konferenzs sind ein Aushandlungspozess. Alle Beteiligten definieren das genaue Thema und die Zielsetzungen, für die der Konsens erarbeitet werden soll. Ziel der Konsens-Konferenzen sind konkrete, umsetzungsfähige Absprachen, die die regierungsrätlichen Zielsetzungen der WERKSTADT BASEL unterstützen und nicht nachträglich von Interessengruppen blockiert werden.
Im Herbst 1998 prüft der Lenkungsausschuss die Massnahmenpakete aus den Konsens-Konferenzen und nimmt diese &endash; falls sie die regierungsrätlichen Zielsetzungen unterstützen &endash; in das "Aktionsprogramm Stadtentwicklung Basel" auf.

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TeilnehmerInnen und Ablauf einer Konsens-Konferenz
An einer Konsens-Konferenz nehmen maximal 15 Personen teil. Dazu gehören ProjektvertreterInnen aus den Innovationswerkstätten und für den Konsens relevante InteressenvertreterInnen sowie ein/e ModeratorIn und ein/e AssistentIn. Zusätzlich zu den Teilnehmenden werden ExpertInnen aus der Verwaltung eingeladen.
Eine Konsens-Konferenz besteht aus zwei bis vier Abendsitzungen (19 bis 23 Uhr) im Abstand von jeweils zwei Wochen.
In einer ersten Sitzung präzisieren die InteressenvertreterInnen die gemeinsamen Zielsetzungen. Diese bilden die Verhandlungsbasis für den Konsens. Daneben wird bestimmt, welche ExpertInnen aus der Verwaltung als BeraterInnen eingeladen werden. Den Teilnehmenden steht ein Liste mit Namen und Funktion zu Verfügung.
Zu den weiteren Sitzungen werden die Fachleute aus der Verwaltung als BeraterInnen aufgeboten. Diese zwei bis drei Sitzungen befassen sich mit der Entwicklung eines Konsens zum vorgelegten Thema. Der/die AssistentIn verfasst nach jeder Sitzung Beschlussprotokolle und versendet diese nach Bedarf auch an die ExpertInnen aus der Verwaltung.

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Zeitrahmen
Die Konsens-Konferenz in den Quartieren und Gemeinden beginnen im Juni und dauern bis Ende August. Die gesamtstätischen Konsens-Konferenz beginnen nach den Sommerferien und dauern bis Ende September. Während der Schulferien finden in der Regel keine Konsens-Konferenz statt.

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Rolle der Verwaltung in den Konsens-Konferenzen
Ziel der Konsens-Konferenzen sind direkt umsetzbare Projekte, die den Vorgaben der Verwaltung entsprechen.
Die ExpertInnen aus der Verwaltung unterstützen die Teilnehmenden der Konsens-Konferenzen, um die Entwicklung der Massnahmenpakete so realistisch wie möglich zu gestalten. Idealerweise beraten diejenigen ExpertInnen aus der Verwaltung dieselben Themen in den Konsens-Konferenzen, welche als Dossiers sowieso über ihren Tisch wandern würden.
Die ExpertInnen aus der Verwaltung greifen auf Wunsch der TeilnehmerInnen in den Konsens-Prozess ein. Der Konsens muss unter den Teilnehmenden und nicht zwischen TeilnehmerInnen und Verwaltung gefunden werden. Die ExpertInnen helfen jedoch konstruktiv mit, indem sie aufzeigen, welchen Spielraum z.B. die juristischen und technischen Rahmenbedingungen erlauben und welche Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft wurden. Wichtiger als Gründe zu suchen, die gegen ein Projekt sprechen ist es, die Realisierung eines Projektes dank ihrem Fachwissen zu unterstützen.
Es gibt von dieser Regel nur einzelne Ausnahmen: Wenn das Thema "Einwohnernahe Verwaltung - Verwaltungsnahe EinwohnerInnen" lautet, sind die VertreterInnen der Verwaltung als InteressenträgerInnen präsent (z.B. im Unteren Kleinbasel).

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WERKSTADT BASEL, c/o ecos, Elisabethenstrasse 22, 4051 Basel
Telefon: 061 205 10 10; e-mail: webmaster (at) ecos.ch